Windpark Schleife

Erneuerbare Energie aus der Oberlausitz.

Volle Windkraft aus der Oberlausitz

Die Gemeinde Schleife hat eine lange Tradition als Energiestandort. Mit dem Windpark Schleife gestalten wir diese Zukunft aktiv mit: regional, zukunftssicher und im Dialog mit den Menschen vor Ort. Der Windpark Schleife umfasst zukünftig bis zu 20 moderne Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von etwa 133 Megawatt. Das entspricht in etwa dem jährlichen Strombedarf von 80.000 Haushalten.
20
Windenergieanlagen
max. 133 MW
Gesamtleistung
80k
Haushalte versorgt / Jahr

Mit einem geplanten jährlichen Stromertrag von etwa 333 Millionen Kilowattstunden leisten wir einen wichtigen Beitrag zur regionalen Energieversorgung, zum Klimaschutz und zur Energieunabhängigkeit Deutschlands.

Geplant, gebaut und langfristig betrieben wird der Windpark von der enercity Erneuerbare GmbH. Wir sind eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der enercity AG, einem Energieunternehmen aus Hannover mit kommunalen Wurzeln und einer zweihundertjährigen Unternehmensgeschichte. Mit unserem Engagement vor Ort in Schleife leisten wir einen Beitrag zur kommunalen Entwicklung.

Aktuelles zum Windpark Schleife

Das Projekt im Überblick

Wir errichten den Windpark Schleife in zwei Planungs- und Bauabschnitten. Die Arbeiten am 1. Bauabschnitt sind im September 2025 gestartet, der 2. Bauabschnitt ist im Genehmigungsverfahren. Die Standortwahl basiert auf detaillierten Analysen der Windverhältnisse, Abständen zur Wohnbebauung, vorhandener Infrastruktur und ökologischer Gesichtspunkte. Alle Anlagen halten den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand von 1.000 Metern zur Wohnbebauung ein.
Bauabschnitt 1
4 Anlagen (Typ Vestas V162) Baustart September 2025 Inbetriebnahme zum Jahresende 2026
Bauabschnitt 2.1
8 Anlagen (Typ Vestas V172) Genehmigung erteilt am 31. März 2026 Baubeginn im 1. Quartal 2027
Bauabschnitt 2.2
8 Anlagen (Typ Vestas V150/V172) im Genehmigungsverfahren Behördliche Abstimmung läuft
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Windpark Schleife: Übersicht über den 1. und 2. Bauabschnitt

Nutzen für die Region und die Gemeinde Schleife

Ein Windpark in der Region soll auch der Region nutzen. Alle Gemeinden, auf deren Gebiet der Windpark entsteht, werden an den Erlösen beteiligt. Das Projekt wird auf dem Gebiet der Gemeinde Schleife umgesetzt. Sie profitiert deshalb auch am stärksten: durch jährliche Erlösbeteiligungen, Gewerbesteuereinnahmen und ein Angebot auf günstigeren Strom für Haushalte. Wirtschaftlich handeln und Verantwortung vor Ort übernehmen, beides gehört für uns zusammen.
  • Erlösbeteiligung 1. Bauabschnitt: 75.000 €/Jahr und 2. Bauabschnitt: bis zu 300.000 €/Jahr (§ 6 EEG 2023)
  • Ab 2026: Zusätzlich 0,3 Cent pro eingespeister Kilowattstunde, geregelt durch das sächsische Beteiligungsgesetz
  • Pachtzahlungen für kommunale Flächen in Aussicht gestellt
  • Gewerbesteuer: 90 % der Einnahmen verbleiben in der Gemeinde
  • neue Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge am Bahnhof Schleife
  • Waldumbaukonzept: Aufbau eines Mischwaldes im Forst Rohne
  • Beitrag zum Erreichen der kommunalen Klimaziele und zur Energieunabhängigkeit
  • Regionale Wertschöpfung: Bau, Vermessung und Logistik werden überwiegend an Unternehmen aus der Region vergeben
Energie-Bonus für Bürger:innen

Nach Umsetzung des zweiten Bauabschnitts können Bürger:innen der Gemeinde Schleife einen vergünstigten Stromtarif nutzen. Zusätzlich erhalten Sie pro Person eines Wohnhaushalts eine jährliche Vergünstigung von 80 €. Ein Vier-Personen-Haushalt spart damit beispielsweise 320 € pro Jahr.

weitere Information in Kürze

Langfristiger Partner für Schleife

Wir möchten Energie erzeugen und die Lebensqualität in der Region nachhaltig stärken. enercity Erneuerbare stellt jährlich bis zu 100.000 € für die Förderung gemeinnütziger Vereine und Organisationen in der Gemeinde bereit.

Bereits geförderte Projekte

Seit 2025 unterstützen wir gemeinnützige Projekte und Vereine in Schleife mit Fördermitteln.
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SV Lok Schleife e.V.

Wir unterstützen bei der Planung des neuen Vereinsheims und bei der Anschaffung eines Vereinsbusses. Foto: SV Lok Schleife e.V.

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SG Mulkwitz e.V.

Wir unterstützten bei der Sanierung der Vereinsräume im Dorfgemeinschaftshaus Mulkwitz. Foto: SG Mulkwitz e.V.

Übung der Ortsfeuerwehr Rohne

Freiwillige Ortsfeuerwehr Rohne

Wir unterstützten bei der Anschaffung neuer Bekleidung für die Feuerwehrleute. 
Foto: Ortsfeuerwehr Rohne

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Domowina Regionalverband Jakub Lorenc-Zalěski e.V.

Wir unterstützen die Ausrichtung des internationalen Dudelsackfestivals 2026. 
Foto: Bernd Choritz

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Förderverein Njepila-Hof Rohne e.V.

Wir unterstützen den Aufbau einer historischen Schrotholzscheune. 
Foto: Förderverein Njepila-Hof e.V.

Sie möchten ein Projekt fördern lassen?

Bitte schildern Sie uns Ihr Vorhaben. Bitte beachten Sie, dass wir nur gemeinnützige Vereine und Einrichtungen unterstützen. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

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Fragen und Antworten

Hier erhalten Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Projekt.

Eckdaten des Projekts


Wie groß soll der Windpark in Schleife werden?

Im Windpark sollen insgesamt bis zu 20 Windenergieanlagen entstehen. Diese werden wir in zwei Bauabschnitten realisieren. Der erste Bauabschnitt umfasst 4 Windenergieanlagen auf der Mulkwitzer Hochkippe, die genehmigt und für den Bau bereit sind. Der zweite Bauabschnitt wird bis zu 16 weitere Windenergieanlagen umfassen.



Wie viel Strom soll der Windpark produzieren?

Die gesamte Stromproduktion pro Jahr wird bei 20 Windenergieanlagen rund 333 Mio. kWh (Kilowattstunde) betragen. Das reicht rechnerisch aus, um den Strombedarf von über 80.000 Haushalten bzw. mehrerer Gemeinden zu decken. Zum Vergleich: Ein durchschnittlicher Vier-Personen-Haushalt in Deutschland verbraucht etwa 4.000 kWh im Jahr.



Wie viel Fläche wird für das Projekt in Anspruch genommen?

Die vier Windenergieanlagen des ersten Bauabschnitts befinden sich auf der Mulkwitzer Hochkippe. Durch das Vorhaben werden etwa 7,8 Hektar Grundfläche temporär und etwa 3,4 Hektar Grundfläche dauerhaft in Anspruch genommen. 

Der zweite Bauabschnitt nimmt etwa 23,2 Hektar temporär und etwa 11,6 Hektar Grundfläche dauerhaft in Anspruch. 

Temporär in Anspruch genommene Flächen werden nur während der Bauphase oder kurzzeitig für Montagearbeiten genutzt und anschließend wieder in ihren ursprünglichen Zustand versetzt. Dauerhaft in Anspruch genommen werden Flächen, die während der gesamten Betriebsdauer der Windenergieanlagen benötigt und genutzt werden. 
 



Wie wurden die geplanten Standorte ausgewählt?

enercity Erneuerbare hat passende Flächen entsprechend den landesrechtlichen Vorgaben und den bundesweiten Flächenzielen identifiziert. Die Projektgebiete in Schleife sind nach geltendem Recht für die Windenergienutzung geeignet. Bei der Planung und Errichtung der Windenergieanlagen wird auf die spezifischen Bedingungen der Standorte Rücksicht genommen.

Das Projektgebiet liegt in einem ehemaligen Bergbaugebiet, was die Umweltauswirkungen auf landwirtschaftlich genutzte Flächen und naturnahe Gebiete minimiert. Darüber hinaus wurden die Windverhältnisse und die vorhandene Infrastruktur, wie Straßen und Stromnetze, berücksichtigt, um den Bau und Betrieb des Windparks effizient und kostengünstig zu gestalten.
 



Wann soll der Windpark in Betrieb gehen?

Die ersten Windenergieanlagen sollen voraussichtlich Anfang 2027 in Betrieb und ans Netz gehen. Die Arbeiten für diesen ersten Bauabschnitt haben wir im September 2025 begonnen.



Welche Windenergieanlagen sollen errichtet werden?

Für den Windpark in Schleife sind leistungsstarke Windenergieanlagen vorgesehen. Aktuell wird mit folgenden Anlagentypen geplant: Bis zu 11 Anlagen des Typs Vestas V172 (Nennleistung: 7,2 Megawatt, Gesamthöhe; 261 Meter), bis zu 5 Anlagen des Typs Vestas V150 (Nennleistung: 6 Megawatt, Gesamthöhe: 200 Meter) sowie 4 Anlagen des Typs Vestas V162 (Nennleistung: 6 Megawatt, Gesamthöhe: 250 Meter). Im Bauabschnitt 1 werden die zuletzt genannten vier Anlagen des Typs Vestas V162 errichtet.



Welches Unternehmen steht hinter dem Windpark in Schleife?

Der Windpark in Schleife wird von der enercity Erneuerbare über zwei Projektgesellschaften entwickelt und betrieben. Als Teil der enercity-Gruppe liegt unser Fokus auf der Entwicklung von Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien, insbesondere Windenergie und Solarenergie.



Wie lange wird der Windpark in Betrieb sein?

Die Windenergieanlagen sind für eine Lebensdauer von 20 bis 25 Jahren ausgelegt. Moderne Windenergieanlagen können bei fachgerechter und regelmäßiger Wartung auch länger betrieben werden.


Genehmigungsverfahren


Wer prüft, ob der Windpark gebaut werden darf?

Die für die Genehmigung des Windparks Schleife zuständige Behörde ist die untere Immissionsschutzbehörde des Landkreises Görlitz. Sie koordiniert den Genehmigungsprozess, holt Stellungnahmen weiterer Behörden und Träger öffentlicher Belange ein und stellt sicher, dass alle Umweltauflagen, wie zum Beispiel der Schutz von Natur und Landschaft, eingehalten werden.



Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um eine Genehmigung zu erhalten?

Die Genehmigung für den Windpark setzt eine Vielzahl von Umweltprüfungen voraus. Die Genehmigungsbehörde prüft alle eingereichten Unterlagen einschließlich der Gutachten.

Die Umweltprüfungen beinhalten unter anderem Gutachten, die die Auswirkungen auf Vogelarten untersuchen, sowie Fledermausgutachten. Auch die Einhaltung von Lärmschutzrichtlinien und der Schutz von Boden, Wasser und Luftqualität sind wichtige Bestandteile des Genehmigungsprozesses. Zudem müssen alle Bauvorhaben im Einklang mit den regionalen Raumplanungen und dem Landschaftsschutz stehen.
Das Genehmigungsverfahren basiert u.a. auf Anforderungen aus:

  • Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
  • Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
  • Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm)
  • Baugesetzbuch (BauGB)
  • Waldgesetz für den Freistaat Sachsen (SächsWaldG)
     


Wie läuft das Genehmigungsverfahren ab?

Für den Windpark in Schleife läuft das Verfahren in folgenden Schritten ab:

  • Erstellen der für den Genehmigungsantrag erforderlichen Gutachten durch qualifizierte Büros/Ingenieurbüros
  • Antragstellung durch enercity Erneuerbare
  • Prüfung des Antrags durch die Genehmigungsbehörde
  • Eventuell Nachforderung von Unterlagen
  • Erklärung der Vollständigkeit der Unterlagen
  • Befristete Auslegung von Antrag und Antragsunterlagen durch Genehmigungsbehörde, falls erforderlich
  • Erörterungstermin durch Genehmigungsbehörde, falls erforderlich
  • Entscheidung der Genehmigungsbehörde und öffentliche Bekanntgabe
     

Infotafel_Verordnungen
Infotafel_Genehmigung

Wald, Wasser und Boden


Welche Auswirkungen hat der Windpark auf Wald und Forst?

Der Windpark wird in einem Gebiet errichtet, das größtenteils von Forstflächen geprägt ist. Diese Flächen werden nur teilweise für den Bau der Windenergieanlagen genutzt. Dabei wird der Eingriff in die Forstflächen so gering wie möglich gehalten. Wo Bäume gefällt werden müssen, erfolgt dies nach den Vorgaben der Forst- und Naturschutzbehörden. 



Wie groß ist der Eingriff in Wald und Forst konkret?

Für den ersten Bauabschnitt werden temporär etwa 0,9 Hektar Wald entnommen. Dauerhaft findet in diesem Abschnitt kein Eingriff statt.

Für den zweiten Bauabschnitt werden etwa 7,3 Hektar temporär und etwa 11,5 Hektar Wald dauerhaft beansprucht. Temporär genutzte Flächen werden nach Nutzung an gleicher Stelle wieder aufgeforstet. Dauerhaft in Anspruch genommene Flächen werden zum Teil im Gemeindegebiet Schleife (3,2 Hektar) sowie im umliegenden Naturraum Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft (8,3 Hektar) kompensiert. Für 2,5 Hektar liegt bereits eine Genehmigung zur Aufforstung in Schleife vor. 

Temporär genutzte Flächen werden nach Abschluss der Bauarbeiten wieder aufgeforstet. Die Genehmigung dieser Waldumwandlung erfolgt durch die Forstbehörde, die auch die Größe und Lage der Ausgleichsflächen festlegt. Ziel ist es, den Gesamtwaldflächenumfang zu erhalten. Über diese Kompensationsmaßnahmen hinaus ist ein umfassendes Waldumbaukonzept vorgesehen.
 



Werden für den Windpark neue Wege gebaut?

Ja, für den Bau und den Betrieb der Windenergieanlagen müssen neue Wege angelegt werden. Diese Wege werden jedoch so geplant, dass die Umwelt so wenig wie möglich beeinträchtigt wird. Soweit möglich, nutzen wir bereits vorhandene Wege. Die vorhandene Infrastruktur, wie Straßen und Stromnetze, wird genutzt, um den Bauprozess zu optimieren und die Auswirkungen auf die Natur zu minimieren. Nach Abschluss des Baus werden die Wege, soweit möglich, renaturiert.



Werden die neuen Wege das Gebiet versiegeln?

Nein, die neuen und ertüchtigten Wege werden ausschließlich aus wasserdurchlässigen Baumaterialien hergestellt und verdichtet. Sie versiegeln die Fläche nicht. Ausgenommen sind extra zu diesem Zwecke hergestellte Umfüll- und Lagerflächen. Diese können erforderlich sein, um das Trinkwasser während der Baumaßnahme zu schützen.


Mensch, Natur und Umwelt


Wie wird die Natur geschützt?

Im Vorfeld wurden umfassende Umweltgutachten beauftragt. Dazu zählen Fledermaus-, Vogel-, Landschaftsbild- und Schallgutachten. Auf Basis dieser werden Ausgleichsmaßnahmen wie Waldumbau, Streuobstwiesen oder Betriebsbeschränkungen umgesetzt.



Welche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden getroffen?

Für den Windpark in Schleife sind umfassende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auf rund 186 Hektar vorgesehen, um die ökologischen Auswirkungen des Projekts zu minimieren. Die Maßnahmen umfassen elf verschiedene Bereiche:

  • Waldrandgestaltung Kiefernforst
  • Waldumbau durch Unterpflanzung (ca. 50.000 Bäume)
  • Waldrandgestaltung Vorwald
  • Waldumbau durch Förderung der Naturverjüngung
  • Waldrandgestaltung innerer Waldsaum
  • Entwicklung Freileitungstrasse
  • Entwicklung Bahntrasse
  • Entwicklung Wegeseitenstreifen
  • Entwicklung geschützter Biotope
  • Entwicklung einer Obstwiese
  • Entwicklung einer extensiv genutzten Frischwiese

Zudem werden wir nach dem Bau der Windenergieanlagen renaturierte Flächen in ihren ursprünglichen Zustand zurückführen. Diese Ausgleichsmaßnahmen stellen sicher, dass die ökologischen Funktionen der betroffenen Gebiete erhalten bleiben und im besten Fall sogar verbessert werden. Möchten Sie sich weiter informieren?  Hier können Sie den Vortrag des Umweltplaners Günter Ratzbor zu Natur- und Artenschutz im Gemeinderat Schleife einsehen und herunterladen.



Welche Maßnahmen sind im Rahmen des Waldumbaukonzepts geplant?

Der Waldumbau ist nicht verpflichtend im Rahmen des Anlagenbaus, sondern eine freiwillige Maßnahme zur ökologischen Aufwertung der Wälder. Die Maßnahmen sollen die Wälder widerstandsfähiger gegen Stressfaktoren und Schadensrisiken machen, die Artenvielfalt fördern und die Ökosystemfunktionen erhalten. Die Arbeiten erfolgen in Zusammenarbeit mit dem Staatsbetrieb Sachsenforst und dem Kreisforstamt des Landkreises Görlitz. Einige Maßnahmen bedürfen noch der behördlichen Genehmigung.

Im Forst Rohne und der Umgebung sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

  • Mischwaldaufbau: Aufbau eines strukturreichen Mischwaldes auf 70 Hektar innerhalb der nächsten zehn Jahre.
  • Erstaufforstung: 5 Hektar Erstaufforstung im Raum Rohne-Schleife.
  • Stabilisierung der Kiefernbestände: Pflanzung heimischer Laubbäume, um die Widerstandsfähigkeit zu erhöhen und das Waldbrandrisiko zu senken.

Weitere Maßnahmen:

  • Gestaltung von 30 Hektar Buchen- und Hainbuchenunterpflanzungen.
  • Anlage von 3.000 Metern Waldrand.
  • Schaffung von 8 Hektar Ginstertrassen mit Offenlandbereichen.
  • 43 Hektar für natürliche Waldentwicklung.
  • Kennzeichnung von 3.800 Habitat-Bäumen.
  • Streuobstwiesen auf der Hochkippe Mulkwitz.
     


Werden Vögel von dem Windpark beeinträchtigt?

Nein. Der Arten- und Naturschutz hat einen hohen Stellenwert. Deswegen werden mögliche Auswirkungen auf die Populationen im Gebiet lebender Vogel- und Tierarten im Rahmen der Planungen umfassend untersucht.

Das Ergebnis dieser Untersuchungen kann sein, dass einzelne Standorte nicht in Frage kommen, anders umgesetzt werden oder konkrete Maßnahmen zum Schutz einer vorkommenden Vogelart erforderlich sind. Das kann beispielsweise bedeuten, dass Windenergieanlagen abgeschaltet werden, während im Umfeld gemäht wird.
 



Wie laut sind Windenergieanlagen?

Moderne Windenergieanlagen sind deutlich leiser als ältere Modelle. Die gesetzlichen Grenzwerte für Lärm werden bei Windpark Schleife eingehalten, was durch Gutachten nachgewiesen ist. In der Praxis werden die Anlagen in Wohnhäusern kaum hörbar sein, vor allem bei geschlossenen Fenstern. Die Geräuschentwicklung in der Nähe der Wohnbebauung ist vergleichbar mit dem Geräusch eines modernen Kühlschranks. Weitere Informationen und Karten zur Schallentwicklung finden Sie  in unserer  Infothek.



Werfen die Anlagen Schatten?

Schattenwurf wird im Genehmigungsverfahren genau berechnet. Die Anlagen werden so gesteuert, dass die gesetzlich zulässige Schattenwurfdauer (maximal 30 Stunden pro Jahr und 30 Minuten pro Tag) nicht überschritten wird. Bei Bedarf schalten sich die Anlagen automatisch ab.



Beeinträchtigt das Projekt den Tourismus oder die Erholung?

Die geplanten Flächen befinden sich überwiegend in forstwirtschaftlich genutzten Beständen. Alle Maßnahmen werden unter Berücksichtigung von Erholung und Tourismus umgesetzt. Ausgleichsflächen sollen langfristig zur Attraktivität der Landschaft beitragen.



Wird SF6-Gas in den Anlagen verwendet und wie wirkt sich das EU-Verbot aus?

SF6 (Schwefelhexafluorid) ist ein Gas, das seit Jahrzehnten in elektrischen Schaltanlagen eingesetzt wird, auch in Windenergieanlagen. Es hat hervorragende technische Eigenschaften, wirkt in der Erdatmosphäre jedoch sehr klimaschädlich. Deshalb wird sein Einsatz in der EU schrittweise verboten.

Seit dem 1. Januar 2026 gilt das SF6-Verbot für alle neuen Schaltanlagen auf der Mittelspannungsebene bis 24 kV. Ab 1. Januar 2030 gilt das SF6-Verbot auch für neue Schaltanlagen auf der Mittelspannungsebene von 24 bis 52 kV. Das parkinterne Netz des Windparks Schleife wird auf der 30-kV-Ebene betrieben. Das bedeutet: Die Windenergieanlagen des Windparks Schleife, die wir vor dem 1. Januar 2030 in Betrieb nehmen, fallen nicht unter das Verbot und es besteht nach aktueller Gesetzeslage keine Pflicht zur Nachrüstung oder zum Umbau.

Der Ausstieg aus SF6 ist für enercity Erneuerbare kein Ziel für die ferne Zukunft, sondern wird aktiv von uns betrieben: Wo SF6-freie Schaltanlagen technisch verfügbar und zertifiziert sind, setzen wir sie gesetzeskonform und verbindlich ein. Das machen wir auch zur Bedingung gegenüber unseren Herstellern. Für die 30-kV-Ebene stehen geeignete Alternativen erst seit Kurzem zur Verfügung. Wir werden sie einsetzen, sobald sie die technischen Anforderungen erfüllen. Windenergie leistet einen erheblichen Beitrag zum Klimaschutz. Das gilt auch dann, wenn einzelne Komponenten noch nicht vollständig klimaneutral sind. Der Klimanutzen einer Windenergieanlage überwiegt die Klimawirkung des eingesetzten SF6 um ein Vielfaches.

Quellen:  Information des Umweltbundesamts;  BWE-Informationspapier SF6-Gas
 



Was passiert nach dem Ende der Betriebszeit des Windparks?

Die Anlagen werden vollständig rückgebaut. Eine gesetzliche Rückbauverpflichtung ist Bestandteil der Genehmigung. Zur Absicherung wurde für den 1. Bauabschnitt eine Rückbaubürgschaft von 2,9 Millionen Euro hinterlegt, die den ordnungsgemäßen Rückbau und die Renaturierung der Flächen garantiert. Die verwendeten Materialien – darunter Stahl, Beton und Kupfer – sind zu rund 87 Prozent recycelbar.


Infotafel_Schall
Infotafel_Schatten
Infotafel_Recycling

Wirtschaftlicher Nutzen für Region, Gemeinden und Bürgerinnen und Bürger


Wie trägt der Bau des Windparks Schleife zur regionalen Wertschöpfung bei?

Der große Teil der von uns mit der Umsetzung des ersten Bauabschnitts beauftragten Firmen und Dienstleister kommt aus der Region. Die Aufträge reichen unter anderem von Bau- und Tiefbauarbeiten über die Herstellung und Lieferung von Baustoffen bis hin zu Vermessung, technischer Unterstützung und der Bereitstellung von Geräten.

Durch die Vergabe von Leistungen an regionale Unternehmen verbleibt ein Teil der Investitionen in der Umgebung von Schleife. Davon können lokale und regional ansässige Betriebe, Beschäftigte sowie vor- und nachgelagerte Dienstleister profitieren. Für einzelne Spezialleistungen setzen wir Unternehmen aus anderen Teilen Deutschlands ein, wenn hierfür besondere technische Fachkenntnisse oder spezielle Verfahren erforderlich sind.



Wie werden die Kommunen wirtschaftlich am Projekt beteiligt?

Die umliegenden Gemeinden werden nach den geltenden gesetzlichen Regeln an den Erlösen des Windparks beteiligt. Für die Gemeinde Schleife bedeutet das:

  • Mit Inbetriebnahme der 4 Windenergieanlagen des 1. Bauabschnitts stellt die enercity Erneuerbare GmbH eine freiwillige jährliche Erlösbeteiligung von 75.000 Euro nach §6 EEG 2023 für die Gemeinde in Aussicht.
  • Aus den Erlösen des 2. Bauabschnitts werden gemäß § 6 EEG 2023 jährlich bis zu 300.000 Euro an die Gemeinde ausgeschüttet.
  • Durch das sächsische Beteiligungsgesetz wird die Abgabe an die Kommunen ab 2026 auf 0,3 Cent pro kWh angehoben, wodurch sich die Erlöse weiter erhöhen.
  • Weitere Einnahmen sind durch einen Pachtvertrag für eine gemeindeeigene Anlage möglich.

Gewerbesteuer:

  • Die Gewerbesteuer bleibt zu 90 Prozent vor Ort. Für die Jahre 2023 und 2024 ist von einem am Windpark beteiligten Partner bereits ein sechsstelliger Gewerbesteuerbetrag an die Gemeinde Schleife geflossen.

Förderung für gemeinnützige Vereine:

  • Für die Förderung gemeinnütziger Arbeit in Schleife stellen wir aus den Erlösen des 1. Bauabschnitts jährlich 100.000 Euro zur Verfügung.


Können Bürgerinnen und Bürger direkt von der Stromerzeugung profitieren?

Der im Windpark erzeugte Strom wird in das deutsche Stromnetz eingespeist und dort vermarktet. Eine direkte Zuordnung einzelner im Windpark erzeugter Kilowattstunden zu einzelnen Haushalten ist im regulären Stromnetz jedoch nicht vorgesehen.

Bürgerinnen und Bürger können dennoch über folgende Angebote und Maßnahmen profitieren:
 

  • Ökostrom-Bonusmodell: Bei Abschluss eines Ökostromvertrags bei der enercity AG erhalten Bürgerinnen und Bürger einen Bonus von 80 Euro pro Person und Jahr. Wichtig: Der Bonus ist an einen Stromliefervertrag gekoppelt, damit er den energiewirtschaftlichen und verbraucherschutzrechtlichen Vorgaben entspricht. Der Bonus stellt daher eine tarifliche Vergünstigung im Rahmen des Stromvertrags dar, keine direkte Lieferung bestimmter Strommengen aus dem Windpark an einzelne Haushalte.
  • Ladeinfrastruktur: Am Bahnhof Schleife wurde im Rahmen des Projekts neue E-Ladesäulen errichtet. Damit profitieren Bürgerinnen und Bürger auch durch eine verbesserte Infrastruktur für Elektromobilität vom Ausbau der erneuerbaren Energien.
     

Wo kann ich mich informieren?


So informieren wir in den Gremien.

Wir informieren regelmäßig im Gemeinderat Schleife und in den Ortschaftsräten von Mulkwitz und Rohne. Die Ankündigungen dazu finden Sie unter „Aktuelles“ sowie im Amtsblatt der Gemeinde Schleife. Unsere Präsentationen aus vergangenen Terminen stellen wir  hier  zum Nachlesen bereit.



Fragen und Hinweise zum Bauablauf.

Bei Fragen oder Hinweisen zum Bauablauf können Sie sich auf verschiedenen Wegen an uns wenden:

Bitte beachten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit das geltende Betretungsverbot auf der Baustelle und sprechen Sie die Bauleute ausschließlich von einem sicheren Bereich aus an.


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