Wind in Friesoythe

Das Projekt

Karte PV in Fuhrberg
Bild austauschen!

Mit dem Windpark „Töpkes Höhe“ setzen wir gemeinsam mit der Region ein starkes Zeichen für Klimaschutz, regionale Wertschöpfung und eine zukunftssichere Energieversorgung.

Geplant ist der Bau von sieben modernen Windenergieanlagen der neuesten Generation. Diese Anlagen sind besonders leistungsstark, geräuschoptimiert und auf einen umweltverträglichen Betrieb ausgelegt.

Der Windpark wird jährlich rund 160.000 Megawattstunden sauberen Strom erzeugen – genug, um zehntausende Haushalte in der Region klimafreundlich zu versorgen. Damit werden jedes Jahr viele tausend Tonnen CO₂ im Vergleich zur herkömmlichen Stromerzeugung vermieden.

Die sieben geplanten Windenergieanlagen entstehen im Bereich Töpkes Höhe, zwischen Neumarkhausen und Augustendorf – in einer Region, die für ihre enge Verbundenheit mit Natur und Landschaft steht. Der Standort wurde so gewählt, dass er kurze Wege zur regionalen Stromversorgung bietet und dabei das gewohnte Landschaftsbild bestmöglich wahrt. Unser Anspruch ist es, die Anlagen transparent zu planen, technisch ausgereift umzusetzen und so einen langfristigen Beitrag zur sicheren, klimafreundlichen Energieversorgung vor Ort zu leisten.

Warum ausgerechnet hier?

Der Landkreis Cloppenburg richtet seine Windenergieplanung derzeit neu aus.

Ein zentraler Baustein ist der Entwurf des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP), der aktuell öffentlich ausliegt. Darin werden Flächen festgelegt, die künftig vorrangig für die Nutzung der Windenergie vorgesehen sind.

Das Gebiet Töpkes Höhe zwischen Neumarkhausen und Augustendorf ist in diesem Entwurf als potenzielle Fläche ausgewiesen.

Die Auswahl des Standorts beruht auf einer detaillierten Potenzialanalyse, in der verschiedene Kriterien berücksichtigt wurden. Dazu gehören die Einhaltung der gesetzlichen Mindestabstände zur Wohnbebauung, der Schutz von Natur und Artenvielfalt – insbesondere Brut- und Zugvogelvorkommen – sowie der Ausschluss von Flächen mit besonders hoher Konfliktlage oder besonderer Bedeutung für andere Nutzungen.

Durch diese mehrstufige Prüfung wird sichergestellt, dass nur Standorte in Betracht kommen, die sowohl aus technischer als auch aus umweltfachlicher Sicht geeignet sind.

Naturverträglichkeit als oberstes Prinzip

Der Schutz von Natur und Artenvielfalt hat für uns höchste Priorität. Bereits in der Planungsphase werden alle relevanten Umweltaspekte sorgfältig untersucht. Dazu gehören umfangreiche Artenschutzgutachten, in denen Brut- und Rastvogelarten, Fledermäuse und andere besonders geschützte Tierarten erfasst werden. Auch mögliche Auswirkungen auf Landschaftsbild, Boden und Wasser werden geprüft.

Auf Basis dieser Erkenntnisse entwickeln wir gezielte Maßnahmen, um Beeinträchtigungen zu vermeiden oder zu minimieren. Das kann zum Beispiel bedeuten, dass einzelne Anlagenstandorte verschoben, zeitweise abgeschaltet oder Bauarbeiten in bestimmte Zeiträume verlegt werden, um sensible Arten zu schützen.

Wir arbeiten dabei eng mit unabhängigen Fachbüros, Naturschutzbehörden und weiteren Expert:innen zusammen. Unser Ziel ist es, die Energiewende voranzubringen, ohne die ökologischen Werte unserer Region zu gefährden – und so eine nachhaltige Balance zwischen Klimaschutz und Naturschutz zu schaffen.

Projektfortschritt

Der erste Entwurf zur Ausweisung der Fläche im Rahmen der öffentlichen Beteiligungsmöglichkeiten wurde bereits vollständig durchlaufen. In dieser Phase hatten Bürger:innen, Verbände, Behörden und andere Interessierte die Gelegenheit, ihre Anmerkungen, Fragen oder Bedenken zum geplanten Vorranggebiet für Windenergie einzureichen. Diese Beteiligung ist ein wichtiger Schritt, um im weiteren Verfahren alle relevanten Hinweise in die Planung einfließen zu lassen.

Der Landkreis Cloppenburg prüft und bewertet aktuell jede einzelne der eingegangenen Stellungnahmen sorgfältig. Dabei werden sowohl fachliche als auch rechtliche Aspekte berücksichtigt – von naturschutzrechtlichen Fragen über Abstandsregelungen bis hin zu Hinweisen zur technischen Umsetzung. Stand Anfang August 2025 befindet sich diese Auswertung noch in Arbeit. Das Ergebnis dieser Prüfung wird im nächsten Entwurf des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) berücksichtigt, der anschließend erneut öffentlich ausgelegt werden kann.

Parallel zu dieser Auswertung haben wir den Genehmigungsantrag für den Windpark „Töpkes Höhe“ fristgerecht am 30. Juni 2025 bei der zuständigen Genehmigungsbehörde eingereicht. Damit ist ein entscheidender Meilenstein erreicht.

Derzeit warten wir auf die Ergebnisse der beauftragten Fachgutachten, die Bestandteil dieses Verfahrens sind. Dazu zählen unter anderem detaillierte Umwelt- und Artenschutzuntersuchungen, die mögliche Auswirkungen auf Flora und Fauna erfassen, Schall- und Schattenberechnungen zur Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher Grenzwerte sowie die präzise technische Ausarbeitung der einzelnen Anlagenstandorte. Diese Gutachten liefern der Genehmigungsbehörde die Grundlage für eine umfassende, fachlich fundierte Entscheidung.

Windenergie in Friesoythe – Projekt „Töpkes Höhe“

Das Projekt „Töpkes Höhe“ ist Teil der Energiewende im Oldenburger Münsterland. Zwischen Neumarkhausen und Augustendorf sollen insgesamt sieben Windenergieanlagen der neuesten Generation entstehen. Mit ihrer gemeinsamen Leistung können sie zehntausende Haushalte in der Region mit sauberem Strom versorgen.

Die Errichtung dieses Windparks unterstützt nicht nur die Energiewende in Niedersachsen, sondern auch die Stadt Friesoythe und die Region dabei, ihre Klimaziele zu erreichen. Durch die Nutzung der Windkraft vor Ort bleibt die Wertschöpfung in der Region, und es wird ein wichtiger Beitrag für eine sichere und klimafreundliche Energieversorgung geleistet.

Frischer Wind für Friesoythe – sauber, regional, zukunftssicher.

Netzanschluss

Für den Windpark „Töpkes Höhe“ wird derzeit geprüft, welcher Netzanschlusspunkt für die Einspeisung des erzeugten Stroms in Frage kommt. Dazu werden verschiedene technische Möglichkeiten bewertet und mit dem zuständigen Netzbetreiber abgestimmt.

Da dieser Prozess mehrere Schritte umfasst, befindet sich die Planung noch in Klärung. Sobald hierzu ein belastbarer Stand vorliegt, werden wir darüber informieren.

Natur- und Artenschutz

Der Bereich Töpkes Höhe ist durch Landwirtschaft, Grünland und kleinere Gehölzstrukturen geprägt – ein vielfältiger Lebensraum für verschiedene Vogelarten, Kleinsäuger und Insekten. Beim geplanten Windpark legen wir deshalb großen Wert darauf, Natur und Artenvielfalt bestmöglich zu schützen.

Unabhängige Fachbüros haben dafür bereits umfangreiche Kartierungen zu Brut- und Rastvögeln, zu schlaggefährdeten Arten sowie zur Raumnutzung im Umfeld des Projektgebietes durchgeführt. Diese Erkenntnisse helfen dabei, geeignete Standorte für die Windenergieanlagen zu wählen und sensible Bereiche zu vermeiden.

Auf Grundlage dieser Untersuchungen entwickeln wir für das Projektgebiet gezielte Schutzmaßnahmen, zum Beispiel:

  • Anpassung einzelner Standorte, um sensible Zonen zu umgehen
  • zeitliche Steuerungen für Bauarbeiten, um Brut- und Aufzuchtzeiten zu respektieren
  • Schutz- oder Abschaltkonzepte, falls dies im Genehmigungsverfahren erforderlich ist
  • ökologische Begleitung der Bauphase durch Fachgutachter:innen

Mit dem Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) werden zudem alle Eingriffe vollständig ausgeglichen – etwa durch die Aufwertung vorhandener Strukturen oder die Entwicklung neuer Lebensräume. So entstehen langfristig Verbesserungen, die Natur und Landschaft zugutekommen.

Energiewende und Naturschutz können Hand in Hand gehen – wenn man sie sorgfältig plant.

Fragen und Antworten zum Projekt "Wind in Friesoythe"

Projektüberblick


Wie groß soll der Windpark werden?

In dem Windpark sollen sieben Windenergieanlagen entstehen. Die einzelnen Anlagen werden im Bereich Töpkes Höhe, zwischen Neumarkhausen und Augustendorf errichtet.



Wie wurden die geplanten Standorte ausgewählt?

Der Landkreis Cloppenburg hat im Rahmen seiner regionalen Planung geprüft, welche Flächen grundsätzlich für Windenergie geeignet sein könnten. Dabei wurde auch der Bereich Töpkes Höhe berücksichtigt.

Die Eigentümer der betroffenen Flächen haben enercity Erneuerbare anschließend als Projektierer ausgewählt. Seitdem wird der Standort detailliert untersucht und geplant. Dabei spielen unter anderem Abstände zur Wohnbebauung, Natur- und Artenschutz sowie die Gegebenheiten vor Ort eine wichtige Rolle.

Ziel ist es, den Windpark so zu planen, dass er rechtlich zulässig, technisch sinnvoll und möglichst verträglich für Mensch und Umwelt ist.



Wann soll der Windpark in Betrieb gehen?

Die Planungsphase für das Projekt ist abgeschlossen. Die definierten Standorte der Windkraftanlagen im Projektgebiet und deren technische Details sind gemeinsam mit den erforderlichen Unterlagen zur Genehmigung eingereicht worden. Das Genehmigungsverfahren hat damit begonnen. Die ersten Windenergieanlagen sollen 2028 in Betrieb gehen. Interessierte können sich während des gesamten Prozesses jederzeit zum aktuellen Planungsstand informieren, z.B. auf dieser Website oder per persönlichen Kontakt.



Welche Windräder sollen errichtet werden?

Im Projektgebiet sollen Anlagen des deutschen Herstellers ENERCON errichtet werden. Der Windpark wird mit Windenergieanlagen des Typs E-175 EP5 geplant, welche einen Rotordurchmesser von 175 Metern und eine Nabenhöhe von 162 Metern aufweisen. Eine Windkraftanlage hat die installierte Leistung von 7 MW, womit der gesamte Windpark auf 49 MW kommt.



Welches Unternehmen steht hinter dem Projekt „Töpkes Höhe“?

Die enercity Erneuerbare GmbH mit Sitz in Leer, eine 100-prozentige Tochter der enercity AG, plant, baut und betreibt den Windpark. Der Windpark soll auf Flächen privater Eigentümerinnen und Eigentümer entstehen. Die enercity AG zählt zu den größten kommunalen Energiedienstleistern Deutschlands (Stand: Geschäftsjahr 2022) und gehört zu den Vorreitern im Bereich Windenergie.



Wie lang soll der Windpark in Betrieb sein?

Moderne Windenergieanlagen können bei fachgerechter und regelmäßiger Wartung bis zu 30 Jahre betrieben werden. Wie lang genau eine Anlage in Betrieb bleibt, hängt von verschiedenen Faktoren ab, zum Beispiel der nachgewiesenen Stand- und Betriebssicherheit und der Wirtschaftlichkeit. Sind Anlagenkomponenten zu anfällig oder technologisch überholt, wird der Ersatz älterer Anlagen durch moderne, effizientere Anlagen (so genanntes Repowering) erwogen.


Genehmigungsverfahren


Wer prüft, ob der Windpark gebaut werden darf?

Für den Windpark Friesoythe ist in Cloppenburg der Landkreis  zuständig. Sie koordinieren das Verfahren und beteiligen mehrere Behörden gemäß des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG).



Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um eine Genehmigung zu erhalten?

Die Genehmigungsbehörde fordert im Antragsprozess eine Reihe umfangreicher Gutachten ein, zum Beispiel zu Umwelt -und Naturschutz sowie Sicherheits- und Brandschutzkonzepte.

Die Genehmigungsbehörde prüft alle eingereichten Unterlagen einschließlich der Gutachten. Wenn alle Anforderungen erfüllt worden sind, kann eine Genehmigung erteilt werden.



Wie läuft das Genehmigungsverfahren ab?

Für den Windpark Friesoythe läuft das Verfahren in folgenden Schritten ab:

  • Erstellen der für den Genehmigungsantrag erforderlichen Gutachten durch qualifizierte Büros/Ingenieurbüros
  • Antragstellung durch enercity Erneuerbare
  • Prüfung des Antrags durch die Genehmigungsbehörde
  • Eventuell Nachforderung von Unterlagen
  • Erklärung der Vollständigkeit der Unterlagen
  • Befristete Auslegung von Antrag und -unterlagen durch Genehmigungsbehörde
  • Erörterungstermin durch Genehmigungsbehörde, falls erforderlich
  • Entscheidung der Genehmigungsbehörde und öffentliche Bekanntgabe


Welche Unterlagen werden für das Genehmigungsverfahren erstellt?

Um über die Genehmigung eines Windparks zu entscheiden, holt der Vorhabenträger von unabhängigen Sachverständigen Gutachten ein. Diese werden dem einzureichenden Genehmigungsantrag beigelegt. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Artenschutzgutachten (beurteilt Auswirkungen der Anlagen auf Tiere und Pflanzen, etwa Vögel und Fledermäuse, Flora & Fauna)
  • Schallgutachten (untersucht die mögliche Umgebungslärmbelastung)
  • Schattengutachten (die Beschattungsdauer an einem Wohnhaus darf 30 Minuten pro Tag und 30 Stunden im Jahr nicht überschreiten)
  • Turbulenzgutachten (beurteilt die Stabilität der Windströmungen in der Umgebung der Windkraftanlage und damit die Standsicherheit)
  • Transportstudien (bewerten die Erreichbarkeit des Vorhabengebietes für den Transport der Anlagenkomponenten)
  • wasserrechtliche Genehmigung
  • Sicherheits-/ Brandschutzkonzepte

Die Genehmigungsbehörde fordert, falls für das jeweilige Projekt nötig, weitere Unterlagen nach.


Energiewende und Nachhaltigkeit


Wie viel CO₂ kann der Windpark einsparen?

Folgt



Wie viel Strom soll der Windpark produzieren?

Folgt.



Was passiert mit den Anlagen, wenn das Laufzeitende erreicht ist?

Kommt ein Weiterbetrieb nicht mehr in Frage, werden die Windenergieanlagen entweder durch modernere ersetzt oder vollständig, das heißt einschließlich des Fundaments, zurückgebaut. Dieser Rückbau wird von der Genehmigungsbehörde kontrolliert und ist finanziell bereits vor Baubeginn durch eine Bankbürgschaft abgesichert.


Wasser und Boden


Werden für den Windpark neue Wege gebaut?

Wir nutzen möglichst die vorhandenen Wege. Dort, wo schwere Transportfahrzeuge fahren müssen, werden diese Wege nur so weit verstärkt, wie es notwendig ist.

Sollten einzelne kurze Abschnitte neu entstehen müssen, werden sie wasserdurchlässig und ohne Versiegelung gebaut, damit der Boden weiter atmen kann und die Landschaft geschont wird.



Werden die neuen Wege das Gebiet versiegeln?

Nein. Die Wege werden wasserdurchlässig gebaut und verdichtet, damit Regen versickern kann.

Es entsteht keine dauerhafte Versiegelung.

Nur wenige, speziell gesicherte Bereiche für Bau- und Lagerarbeiten können temporär fest hergerichtet werden – und diese werden nach der Bauphase wieder zurückgebaut.



Welche Vorgaben gibt es, um das Grundwasser zu schützen?

Als einer der größten Trinkwasserversorger Norddeutschlands hat die enercity AG seit Jahrzehnten eine besondere Verantwortung für den Schutz dieser Ressource. Ein Beispiel dafür ist das Fuhrberger Feld bei Hannover – das größte Trinkwassergewinnungsgebiet Norddeutschlands. Dort zeigt enercity täglich, wie wichtig ein verantwortungsvoller Umgang mit Grundwasser ist und wie streng die eigenen Maßstäbe gesetzt werden.

Diese hohen Anforderungen gelten selbstverständlich auch für Projekte der enercity Erneuerbaren GmbH. Wir übernehmen die strengen internen Vorgaben des Konzerns und stellen sicher, dass der Schutz des Grundwassers immer oberste Priorität hat.

Für Windenergieanlagen bedeutet das:

Bevor gebaut werden darf, müssen unabhängige Fachgutachten eindeutig nachweisen, dass keine Gefährdung des Trinkwassers besteht. Dazu gehören:

·       technische Schutzsysteme innerhalb der Anlage, damit keine wassergefährdenden Stoffe austreten,

·       regelmäßige Kontrollen während des Betriebs,

·       und eine umfassende Risikoanalyse vor Baubeginn.

Erst wenn diese Nachweise erbracht sind und sowohl Genehmigungs- als auch Wasserbehörde zustimmen, kann eine Anlage errichtet werden.

Unser Anspruch ist klar:

Wer selbst Trinkwasser für Hunderttausende Menschen liefert, schützt diese Ressource besonders konsequent – auch beim Ausbau der erneuerbaren Energien.



Welche wassergefährdenden Stoffe sind in Windenergieanlagen enthalten?

In Windenergieanlagen werden Öle, Schmierstoffe und Kühlmittel eingesetzt, die für den sicheren technischen Betrieb notwendig sind. Die Mengen sind dabei vergleichbar mit anderen üblichen technischen Anlagen, etwa in landwirtschaftlichen Maschinen oder größeren Fahrzeugen.

Moderne Windenergieanlagen – wie die für dieses Projekt vorgesehenen – sind so gebaut, dass diese Stoffe in geschlossenen Systemen verbleiben. Alle relevanten Bereiche sind mehrfach abgedichtet und mit integrierten Sicherheits- und Auffangsystemen ausgestattet. Dadurch wird verhindert, dass Stoffe in den Boden oder ins Grundwasser gelangen können.

Diese Schutzmaßnahmen sind gesetzlich vorgeschrieben und werden regelmäßig überprüft. So wird sichergestellt, dass der Betrieb der Anlagen keine Gefährdung für das Grundwasser darstellt.



Beeinträchtigen Windenergieanlagen das Trinkwasservorkommen in der Region?

Nein. Für den Bau und Betrieb von Windenergieanlagen im Wasserschutzgebiet III B gelten sehr strenge Vorgaben, damit das Grund- und Trinkwasser vollständig geschützt bleibt.

Moderne Anlagen sind technisch so aufgebaut, dass wassergefährdende Stoffe in geschlossenen Systemen verbleiben und nicht in den Boden gelangen können. Zusätzlich gibt es klare gesetzliche Schutzmaßnahmen, regelmäßige Kontrollen und eigene interne Anforderungen von enercity.

Die Flächen, die für Fundamente oder Wege benötigt werden, sind sehr klein und haben keinen Einfluss auf die Menge des verfügbaren Grundwassers.

Bevor gebaut werden darf, müssen unabhängige Gutachten bestätigen, dass keine Beeinträchtigung des Trinkwasseraufkommens zu erwarten ist.

Kurz gesagt:

Der Schutz des Trinkwassers hat oberste Priorität — und das wird durch Technik, Auflagen und Kontrollen sichergestellt.


Mensch und Natur


Wieviel Fläche wird für den Bau der Anlagen versiegelt?

Für jede Windenergieanlage werden rund 550 m² dauerhaft versiegelt – das entspricht für alle sieben Anlagen zusammen etwa 0,01 % des Wasserschutzgebietes Thülsfelde. Die übrigen Flächen wie Montageflächen werden nur vorübergehend beansprucht und anschließend vollständig rekultiviert.



Werden Bäume gefällt?

Für den Windpark müssen nur vereinzelt Bäume entfernt werden – und auch nur dort, wo es aus Sicherheits- oder Abstandsgründen wirklich notwendig ist. Das Projekt wurde so geplant, dass möglichst keine Baumflächen beeinträchtigt werden.

Alle unvermeidbaren Eingriffe werden vollständig ausgeglichen. Das heißt: Für jeden gefällten Baum wird an anderer Stelle Ersatz geschaffen.



Welche Möglichkeiten gibt es für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für den Naturschutz?

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen dienen dazu, Eingriffe in Natur und Landschaft auszugleichen. Welche Maßnahmen genau umgesetzt werden, wird im Genehmigungsverfahren festgelegt. Typische Möglichkeiten sind zum Beispiel:

  • Anpflanzung neuer Bäume oder Hecken
  • Aufwertung bestehender Biotope, z. B. durch mehr Struktur, Totholz oder artenreichere Vegetation
  • Anlage von Blüh- und Grünflächen für Insekten
  • Renaturierung kleinerer Bereiche, etwa das Entfernen von Verbuschungen oder das Wiederherstellen von Grünland
  • Pflegemaßnahmen zur Verbesserung von Lebensräumen (z. B. Entkusselung, Mahdkonzepte)

Welche Variante am Ende umgesetzt wird, hängt von den Vorgaben der Behörden und den fachlichen Empfehlungen des Landschaftsplaners ab.



Werden Vögel von dem Windpark beeinträchtigt?

Nach aktuellen Kartierungen wurden im Gebiet vor allem Jagdsichtungen und Überflüge einzelner Greifvogelarten festgestellt – jedoch keine Brutplätze. Damit besteht keine besondere Gefährdung für lokal brütende Vogelarten.

Dennoch nehmen wir das Thema sehr ernst: Unabhängige Gutachter analysieren genau, wie die Tiere den Raum nutzen. Sollten Schutzmaßnahmen erforderlich sein, werden sie umgesetzt – beispielsweise zeitweise Abschaltungen in bestimmten Situationen oder die Anpassung einzelner Standorte.

Kurz gesagt:
Die Anlagen werden so geplant, dass Vögel bestmöglich geschützt sind und kein zusätzlicher Druck auf lokale Brutvorkommen entsteht.



Werden Fledermäuse von dem Windpark beeinträchtigt?

Nein. Fledermäuse stehen unter besonderem Schutz, und deshalb gelten für Windenergieanlagen strenge Vorgaben, um sie zu schützen. Dazu gehören zum Beispiel zeitweise Abschaltungen in geeigneten Nächten – etwa bei warmem Wetter, wenig Wind oder in bestimmten Zeiträumen, in denen Fledermäuse besonders aktiv sind.

Zusätzlich wird in den ersten Betriebsjahren ein sogenanntes Gondelmonitoring durchgeführt. Dabei messen Sensoren direkt an der Anlage, wie aktiv Fledermäuse im Bereich der Rotoren sind. Das ermöglicht eine sehr genaue Überwachung und sorgt dafür, dass die Schutzmaßnahmen optimal wirken.

Kurz gesagt:
Die Anlagen laufen nur dann, wenn kein Risiko für Fledermäuse besteht.



Profitieren die betroffenen Gemeinden des Windparks finanziell?

Ja. Für den Windpark wird Gewerbesteuer gezahlt. Ein großer Teil dieser Einnahmen bleibt direkt in der Standortgemeinde, also dort, wo die Anlagen stehen.

Damit profitieren die Gemeinden langfristig von zusätzlichen Einnahmen, die zum Beispiel für Infrastruktur, Vereine, Bildung oder andere kommunale Projekte genutzt werden können.



Wie können Bürger:innen vom Windpark profitieren?

Ja. Für den Windpark „Töpkes Höhe“ ist eine Bürgerbeteiligung ausdrücklich vorgesehen. Ziel ist es, dass Menschen aus der Region direkt von dem Projekt profitieren können – finanziell und durch eine stärkere Identifikation mit der lokalen Energiewende.

Das konkrete Beteiligungsmodell wird derzeit ausgearbeitet. Sobald die Details feststehen, werden wir diese transparent vorstellen und erklären, wie eine Teilnahme möglich ist.

Grundsätzlich gilt:
Windparks in Bürgernähe tragen dazu bei, die lokale Energieversorgung zu stärken, die Abhängigkeit von fossilen Energien zu verringern und langfristig zu stabilen Energiepreisen beizutragen. Gleichzeitig leisten Bürgerinnen und Bürger, die sich beteiligen möchten, einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz in der eigenen Region.



Wie können sich Bürger:innen bei dem Projekt einbringen?

Über diese Website halten wir Sie laufend über den Projektfortschritt auf dem Laufenden.

Zusätzlich planen wir weitere Informationsangebote vor Ort, bei denen Sie Fragen stellen und mit uns ins Gespräch kommen können.

Fragen, Hinweise oder Anregungen zum geplanten Windpark können Sie jederzeit per E-Mail an fragen@enercity-erneuerbare.de richten.


Infothek

Wir haben einige Fragen und Antworten für Sie rund um Windenergie zusammengestellt und laden Sie herzlich ein, ein bisschen zu stöbern.

Mehr erfahren

Haben Sie weitere Fragen zum Wind-Projekt?

Ihr Ansprechpartner Michael Löning ist gern für Sie da:
E-Mail senden