Wegfall der EEG-Förderung für Windräder
Durch die Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) verlieren alle Windenergieanlagen, die bis einschließlich 31.12.2000 installiert wurden, ihren Vergütungsanspruch im Rahmen der EEG-Förderung.
Zurzeit beträgt die installierte Gesamtleistung aus Onshore-Windenergie in Deutschland mehr als 54.000 MW. Bis Ende 2025 werden von dem Wegfall der Förderung insgesamt rund 16.000 MW Leistung betroffen sein. Grund für den Wegfall ist vor allem, dass das EEG an die Vorgaben des europäischen Energierechts angepasst werden soll.
Gut zu wissen: Windkraftanlagen, die die Laufzeit von 20 Jahren bereits überschritten haben, haben die Möglichkeit, über eine erhöhte Marktwertprämie Ausschreibungen oder Direktvermarktung (PPA-Verträge) länger am Netz zu bleiben.
Möglichkeiten nach dem Laufzeit-Ende
Für Anlagenbetreiber bestehen nach Wegfall der EEG-Förderung folgende Optionen:
- Repowering
- Weiterbetrieb
- PPA
- Verkauf
- Stilllegung
Für den Bundesverband WindEnergie (BWE) hat der Ersatz alter Windanlagen durch neue (Repowering) erste Priorität. Vorteile sind die effiziente Flächennutzung und die Weiterführung bereits bestehender, infrastrukturell gut erschlossener Flächen.
Repowering
Beim Repowering werden bestehende Windräder durch moderne und leistungsfähigere Anlagen ersetzt. Dieser Planungsprozess ist sehr komplex und langwierig.
Für Sie kümmern wir uns um...
- die Prüfung baurechtlicher und wirtschaftlicher Aspekte.
- die Einleitung des Genehmigungsverfahrens.
- das Erstellen der erforderlichen Gutachten.
- die Finanzplanung und die Auswahl des geeigneten Anlagentyps.
- die Kommunikation mit den Anwohnern.
- die Neubetrachtung der Abstandsregelungen sowie der Landschafts- und Naturschutzinteressen.
Repowering ist keine Option für Ihren Windpark?
Weiterbetrieb
Sollten die Ressourcen für ein Repowering nicht vorhanden sein, ist ein Weiterbetrieb die einzige Möglichkeit, um die vorhandene Fläche und die bestehende Infrastruktur weiterhin sinnvoll zu nutzen.
Was Sie bei einem Weiterbetrieb beachten sollten:
- Die Lebenszeit von Windenergieanlagen liegt zumeist weit über 20 Jahre - die meisten Windräder können auch nach dem Auslauf der EEG-Förderung weiterbetrieben werden.
- Es sind einige technische Voraussetzungen notwendig, u.a. muss der Anlagenbetreiber nach 20 Jahren ein Weiterbetriebsgutachten erstellen lassen und die Anlage dementsprechend aufrüsten.
- Vorab sind laufende Betriebs- und Wartungskosten zu prüfen und erforderliche Weiterbetriebsinvestitionen einzuplanen.
Volkswirtschaftlich und ökologisch ist es sinnvoll, dass auch Altanlagen so lange grünen Strom produzieren, bis ein Repowering genehmigt und umgesetzt ist.